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Unfree Assange

Weil das Verfahren extrem unübersichtlich ist, zuerst noch mal eine kurze (Witz!) Zusammenfassung. Aus’m Pub. Sorry. Aber die Umstände… (Die lange finden Sie auf meiner Homepage, eine 32-Seiten-Broschüre zum Herunterladen.)
Es ist nämlich so, im Januar ’21 hatte das Londoner Bezirksgericht die Auslieferung Assanges an die USA – aus gesundheitlichen Gründen – abgelehnt.
Dagegen legte die US-Seite Berufung ein, woraufhin der High Court im Juni 22 das Urteil des Bezirksgerichts aufhob und stattdessen befand, dass Assange, der während der Verhandlung einen leichten Schlaganfall erlitt, körperlich und psychisch topfit sei und bedenkenlos ausgeliefert werden könne.
Bei der aktuellen Anhörung haben Assanges Anwälte nun die Begründung für ihren Antrag vorgetragen, ein eigenes Berufungsverfahren gegen das ursprüngliche Bezirksgerichts-Urteil führen zu dürfen, das elementare Sachgründe außer Acht gelassen hatte:

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Von Lügnern, Betrügern & Dieben

Wir hatten nur begrenzt Zeit vor der Kamera in Straßburg diese Woche. Deswegen habe ich 10 Prozent schneller gesprochen. Bitte nicht den Schluss verpassen, es gibt da ganz interessante Pläne für Europa…

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