1000 Jahre Knast

Einer Untersuchung von Le Monde zufolge war und ist mindestens ein Viertel der 720 EU-Abgeordneten in Affären, Skandale und Korruption verwickelt. Ex-MEP Marine Le Pen und zwei Dutzend ihrer Parteifunktionäre gehören nun dazu.

Im Gerichtsverfahren gegen Front bzw. Rassemblement National hat die französische Staatsanwaltschaft nach sechswöchiger Anhörung soeben fünf Jahre Haft sowie den Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen beantragt. Zwischen 2004 und 2016 soll die damals (mit 9 Mio. Mücken) stark verschuldete Partei Gelder, die ihren EU-Abgeordneten für parlamentarische Assistenten zustanden, systematisch zur Entlastung der Parteifinanzen verwendet haben. Mehrere als Assistenten gemeldete und von der Brüsseler Verwaltung bezahlte Angestellte sollen in Wahrheit nicht für den europäischen Parlaments-, sondern Le Pens französischen Parteiapparat tätig gewesen sein (oder für den schwerhörigen Jean-Marie (96) persönlich: Leibwächter und -knechte für Pediküre, Propaganda & Privatsekretariat), wodurch dem EP („Veruntreuung öffentlicher Gelder“) ein – nach zwischenzeitlicher Rückzahlung von 1,1 Mio. – noch unbeglichener Schaden von 3,4 Mio. Euro entstanden sei.

Am selben Tag veröffentlicht die Wochenzeitung Le Canard Enchâiné das Ergebnis ihrer Recherche zum finalen Covid-Burner, dem Medikament PAXLOVID, einem in der Spätphase der kollektiven Ausnahmeentrückung zur „Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe“ vermarkteten Postinfektionspräparat, das nach seiner Markteinführung Anfang 2022 – erwartbar – nicht nur vom Hersteller selbst (Potenzmittelproduzent Pfizer, unseriös), sondern – auch erwartbar – vom Großteil der Gesundheitsminister konzertiert als neuer „Gamechanger“ bejubelt worden war.

Macrons seinerzeitiges Exemplar, ein gelernter Neurologe namens Olivier Véran, verdient sein überteuertes Brioche (M.-Antoinette) nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anfang 2024 übrigens keineswegs im mit Neurologen unterversorgten (und schlecht bezahlten) öffentlichen Gesundheitswesen, sondern hat sich – zur anhaltenden Belustigung seiner Landsleute – mittlerweile auf die (hippokratisch gemeinte) Renovierung der geschlechtsrelevanten Körperteile der Pariser haute volée verlegt. „Ich werde weder Penisse noch Gesäßmuskeln anfassen!“, versicherte der Mann noch der französischen Presse, während ihr schon zeitgleich zu entnehmen war, Vérans neuer Arbeitgeber, eine Privatklitsche auf den Champs-Elysées (13 Mio. Jahresumsatz) sei unter Kennern für seine „Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Phalloplastien bekannt, das sind Operationen zur Vergrößerung des Penis.“
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Bürgersprechstunde am 19.10.2024 in Frankfurt (West)

Freundlicher Hinweis:
Nächste Bürgersprechstunde am Samstag, den 19. Oktober 2024, um 15 Uhr auf der Frankfurter Buchmesse (Halle 3.0, Stand H85). Für Verpflegung wird durch das Mitglied des Europäischen Parlaments (fraktionslos) gesorgt, um den Einlass muss sich selbst gekümmert werden.
Ende des freundlichen Hinweises

Kommission vonderLeyen II: Zeit der Monster & Idioten

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martin.sonneborn@europarl.europa.eu – Betreff „Angebot Newsletter“

Pfizer Gate – vonderLeyens Pony ist tot (immer noch)

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Wir entschuldigen uns für die etwas reißerische Überschrift, aber im Gegensatz zu Korruption, Amtsanmaßung & 35 Milliarden öffentlicher Gelder schafft ein totgerittenes Pony es einfach eher in die Schlagzeilen… Smiley

In den letzten Wochen vor der EU-Wahl gab es in den europäischen Medien, die die SMS-Affäre um vonderLeyen und Pfizer-CEO Bourla stets heruntergespielt oder vollends ignoriert hatten, eine auffällige Häufung von kritischen Berichten über vonderLeyen, in denen der Vertrauensschaden durch die Pfizer-Affäre nicht nur ausdrücklich erwähnt, sondern als entscheidendes Hindernis für ihre zweite Amtszeit dargestellt wurde.

Nach der Wahl scheint all dies plötzlich wieder vergessen, denn dieselben Medien diskutieren ihre Nominierung als Kommissionspräsidentin nun mit einer Selbstverständlichkeit, als handele es sich dabei um nicht weniger als ein Naturgesetz.

Wählbar war Frau vonderLeyen dabei bekanntlich nie, denn ihr undemokratischer Name stand noch nie auf einem EU-Wahlzettel – auch diesmal nicht. Dass sie für das öffentliche Amt, auf das sie nun erneut reflektiert, überhaupt im Gespräch ist, geht wesentlich nicht auf irgendeine Wahl, sondern auf reine Nominierungen zurück – durch die EVP (bereits erfolgt) und den Rat (bevorstehend).

Die Pläne der EVP, des Rates und vonderLeyens könnten jedoch von unerwarteter Seite durchkreuzt werden. Der Belgier Frédéric Baldan, der im Zuge von „Pfizergate“ bereits im April 2023 in Lüttich Strafanzeige gegen vonderLeyen gestellt hatte – wegen „Korruption“, „unrechtmäßiger Bereicherung“, „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ und “Anmaßung von Titeln und Ämtern” -, hat nun in Brüssel Klage gegen ihre Nominierung für eine zweite Amtszeit eingereicht.

Im „Pfizer Gate“-Verfahren geht es um den letzten von drei zwischen der EU-Kommission und dem Potenzmittelfabrikanten Pfizer verhandelten Impfstoffverträgen über 1,8 Mrd. Dosen & 35 Mrd. Euro – der größte von der EU je abgeschlossene Vertrag. Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO hatte im Oktober 2022 die Einleitung von Ermittlungen bestätigt, seither allerdings weder die Kommission kontaktiert, noch – soweit bekannt – die in Frage stehenden SMS beschlagnahmt.

Höflicher Hinweis: Die EPPO ist Justizkommissar Reynders unterstellt, der Kommissionspräsidentin vonderLeyen unterstellt ist. ZwinkerSmiley

Stattdessen konzentriert sie sich darauf, den Fall der belgischen Justiz zu entziehen, um ihn in seiner Gänze an sich zu reißen. Im Mai 2024 hat das Lütticher Gericht diesem Ansinnen der EPPO nicht stattgegeben, sondern ausdrücklich angeordnet, dass der für die Aufdeckung von Korruptionsfällen bekannte belgische Untersuchungsrichter Frédéric Frenay seine Untersuchung weiterführen solle. Der nächste Verhandlungstermin ist für Dezember anberaumt.

„Die Nominierung von Frau vonderLeyen durch die EVP für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist ein Machtmissbrauch“, heisst es nun in der Brüsseler Klageschrift. „Sie erfüllt nicht die Bedingungen, die in den Europäischen Verträgen, dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission und sogar im Verhaltenskodex ihrer eigenen Partei für dieses Amt festgelegt sind.“

Die von Baldan vor zwei Wochen an Ratspräsident Charles Michel, die Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová und den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber gerichtete förmliche Aufforderung zur Rücknahme der Nominierung vonderLeyens war fruchtlos geblieben.

Am heutigen Freitag muss die EVP nun zu einer im Eilverfahren anberaumten öffentlichen Anhörung vor Gericht erscheinen, um dem Antrag Baldans entgegenzutreten, der verlangt, „die EVP anzuweisen, die Kandidatur von Frau Ursula von der Leyen zurückzuziehen, unter Androhung einer Geldstrafe von 50.000 Euro für jeden Tag der Verspätung ab dem Datum der Bekanntgabe des Beschlusses.“

Baldan argumentiert, dass von der Leyen während ihrer Präsidentschaft gegen die Charta der Grundrechte, mehrere EU-Verträge und den Verhaltenskodex für Kommissare verstoßen habe, was ihre neuerliche Nominierung unmöglich mache.
Dem verpflichtenden „Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission“, der seinerseits in den EU-Verträgen verankert ist, wird Kommissionsmitgliedern „in ihrem Verhalten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“ die Wahrung „völliger Unabhängig­keit, Integrität und Würde sowie Loyalität und Diskretion“ abverlangt. „Sie genügen den höchsten Ansprüchen im Hinblick auf ethisches Verhalten“, heisst es, und verhalten und äußern sich nicht „- in welcher Form auch immer – auf eine Weise, die ihrer Unabhängigkeit, ihrer Integrität und der Würde ihres Amtes in der öffent­lichen Wahrnehmung abträglich ist.“ Ferner haben sie jede Situation zu vermeiden, „die zu einem Interessenkonflikt führen kann oder die bei vernünftiger Betrachtung als eine solche Situation wahrgenommen werden kann.“

Im Verhaltenskodex der EVP heisst es in Art. 2 nicht nur, „Politiker müssen unabhängig und unbestechlich sein / Diejenigen, die Macht ausüben, müssen an einen höheren moralischen Standard gebunden sein / Politiker müssen die Rechtsstaatlichkeit respektieren“, sondern in Art. 3 gar ausdrücklich, es dürfe „keine Verschwendung öffentlicher Mittel geben“. Und schließlich in Art. 4: „Die Mitglieder der EVP üben die ihnen übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse und mit Integrität aus, ohne direkte oder indirekte Vorteile oder Belohnungen als Gegenleistung für ein bestimmtes Verhalten im Rahmen ihrer Arbeit anzufordern, anzunehmen oder zu erhalten, und vermeiden bewusst jede Situation, die auf Bestechung, Korruption oder unzulässige Einflussnahme hindeuten könnte.“

Weder der Rat noch die EVP können eine Person, die im Zuge ihrer ersten Amtszeit gegen diese verbindlichen Regelwerke verstoßen hat, für das Amt der Kommissionspräsidentin vorschlagen, ohne damit ihrerseits gegen ihre eigenen Regelwerke zu verstoßen.

Wären die Mechanismen der institutionellen und interinstitutionellen Selbstkontrolle in der EU auch nur halbwegs intakt, wäre es zu keiner der von Frédéric Baldan geführten Klagen je gekommen. Denn sowohl die Kommission (genauer: das Kolleg der übrigen 26 Kommissare) als auch Rat und Parlament hätten die Absetzung vonderLeyens – jedenfalls bei ernsthafter Befolgung des geltenden Code of Conduct – längst selbst betreiben müssen. Mit juristischen Mitteln versucht Baldan, die Fehlfunktion der EU-Institutionen nun notdürftig zu reparieren. Sein Vorgehen ist als Notwehr eines EU-Bürgers gegen das Versagen dieser Institutionen zu verstehen.